Elektronischer Rechtsverkehr

Seit dem 1. April 2017 ist bei den Bayerischen Verwaltungsgerichten und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof der Elektronische Rechtsverkehr eröffnet.

Wenn Sie die Voraussetzungen für den Elektronischen Rechtsverkehr nicht erfüllen, müssen Rechtsmittel, rechtswirksame Erklärungen, Schriftsätze usw. – wie bisher – schriftlich ausschließlich auf Papier oder mit Telefax eingereicht werden. Einfache E-Mail ist nicht geeignet verfahrensrelevante Schriftsätze zu übersenden!

Näheres zum Elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Homepage der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit www.vgh.bayern.de unter dem Menüpunkt "Einleitung eines Verfahrens".