Anleinpflicht für große Hunde und Kampfhunde

21. Mai 2021: Seit November 2003 ist für das Gemeindegebiet Thalmassing eine Anleinpflicht von großen Hunden (Schulterhöhe ab 50 Zentimeter bzw. alle Hunde der Rasse Schäferhund, Boxer, Deutsche Dogge und Dobermann) und Kampfhunden vorgeschrieben.

Diese Hunderassen sind in öffentlichen Anlagen, auf Spielplätzen, Sportplätzen, auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen. Auch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile besteht eine Leinenpflicht für große Hunde und Kampfhunde. Zudem dürfen nur reißfeste Leinen verwendet werden. Die Höchstlänge der Leine darf zwei Meter nicht überschreiten. Bei einem Verstoß gegen die Anleinpflicht droht eine Geldbuße von bis zu 500,00€.

Grundsätzlich ist aber jeder Hundeführer dazu angehalten sich mit seinem Hund verantwortungsbewusst gegenüber Mitmenschen und der Natur zu verhalten. Viele Missverständnisse zwischen Hundeliebhabern und solchen, die es nicht sind, könnten durch gegenseitige Rücksichtnahme vermieden werden.